Anfangs des 20. Jahrhunderts befasste man sich mit der Wassernutzung im Einzugsgebiet der Greina. Nachdem die ersten Ausbauprojekte nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen scheiterten, erfolgte 1957 ein neuer Anlauf. Ende 1986 verzichtete das Konsortium auf die Konzession für das Greina-Kraftwerk. Damit stellte sich für die betroffenen Gemeinden Vrin und Sumvitg die Frage einer angemessenen Abgeltung.
- 1912-1914
Erste Kraftwerkeprojekte im Greinagebiet. Die Konzession wird 1914 durch die Gemeinden vergeben und 1916 vom Kleinen Rat genehmigt. - 1924
Die Gemeinden Vrin und Sumvitg übertragen die Konzession an die Rhätischen Werke für Elektrizität in Thusis. - 1942-1944
Kraftwerkprojekt Greina-Campra-Blenio mit Überleitung vom Wasser aus dem Kanton Graubünden in den Kanton Tessin. - 1946
Greina-Konsortium (Rhätische Werken und NOK) verzichtet auf den Ausbau des Greinakraftwerkes zugunsten des Projekts Greina-Campra-Blenio. - 1947
Erweiterungsprojekt Greina-Blenio-Somvix mit der Aufteilung der 106 Mio. m3 Norden 43 Mio m3; Süden 63 Mio. m3 - 1948-1949
Kantonale Verfassungsinitiative betr. Übertragung des Genehmigungs-rechts für Konzessionen mit Ableitung von Wasser ausserhalb des Kantons vom Kleinen Rat auf den Grossen Rat und das Volk. Abstimmungskampf mit Parole "Liaber nüt, als Greina-Süd" wirft in Graubünden hohe Wellen. In der kantonalen Abstimmung vom 23. Januar 1949 nimmt das Bündner Volk die Initiative an. - 1957
Rhätische Werke und NOK reichen neues Konzessionsprojekt ein. - 1959
Konzessionserteilung durch die Gemeinden Sumvitg und Vrin. Diese erhoffen sich wirtschaftliche Verbesserung, insbesondere jährliche Einnahmen an Wasserzinsen und Steuern in der Grössenordung von heute 2.4 Mio. Franken. - 1962
Konzessionsgenehmigung durch den Kleinen Rat des Kantons Graubünden. - 1966
Konzessionverlängerung bis 01. Oktober 1981. - Ende 60er bis Anfang 70er
Stimmen werden laut, welche auf die Greina als seltene und unberührte Gebirgslandschaft aufmerksam machen und ihre Erhaltung fordern. In diese Richtung geht auch der 1975 vom Schweizer Volk angenommene Art. 24 bis BV (Schutz der Gewässer auf Bundesebene). - 1979
Aufnahme ins "Inventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenkmal" (KLN-Inventar). Herausgeber: Schweizerischer Bund für Naturschutz, Schweizer Heimatschutz und der Schweizer Alpen Club. - 1981
Fristverlängerung Baubeginn um weitere 10 Jahre. - 1983
Postulat Nationalrat Dr. Erwin Akeret an den Bundesrat: Aufnahme der Greina-Landschaft in das "Bundesinventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenkmäler" (BLN-Inventar). - 1986
22.12.1986 Verzicht des Konsortiums auf Greina-Kraftwerkbau
Den Gemeinden Sumvitg und Vrin entgehen somit jährliche Einnahmen in der Grössenordnung von 2.4. Mio. Franken.